Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Bundesminister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck.
Er machte deutlich: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“
Neuausrichtung der Neubauförderung in drei Schritten
Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen: Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH40 Neubauförderung. Das Programm EH40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.
In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Nähere Informationen zu den Konditionen finden Sie hier.
Baugewerbe: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wird das Bauen hemmen
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt aber vor zu geringen Förderlaufzeiten für Bauwillige: “Es ist gut und wichtig, dass rund drei Monate nach dem abrupten Stopp die Förderung wieder aufgenommen wird und neue Anträge eingereicht werden können. Aber: Auch mit einer Halbierung der Kreditsätze wird das Budget innerhalb sehr kurzer Zeit aufgebraucht sein. Dass die Förderung für Gasheizungen komplett ausfällt, wird daran nichts ändern. Ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen in diesem Jahr dann noch zur Fördervoraussetzung zu machen, wird für viele Bauwillige zusätzlich zum Hemmnis werden. Für die Vergabe des Siegels gibt es nicht ansatzweise genügend Prüfkapazitäten.
Es kommt jetzt darauf an, die Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ‘Klimafreundliches Bauen’ möglichst früh zu definieren. Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit.”
Wohnungswirtschaft: Verlässlichkeit muss durchgehend gesichert werden
Auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßte die Fortsetzung der Neubauförderung zunächst grundsätzlich. “Wir befürchten allerdings, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.
Wir können das Ministerium nur darin bekräftigen, dass ein abrupter Programmstopp, wie am 24.01.2022, in jedem Fall vermieden werden muss. Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereit stellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden.
Auch ist bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, vonstattengehen wird. Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden.“
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.