Als künftige Rechtsgrundlage wurden mehrere Regelwerke gemeinsam mit der Ersatzbaustoffverordnung novelliert und sollen 2023 in Kraft treten. Der Problematik, dass viele Recyclingbaustoffe derzeit einem Downcycling also der Verwendung als Verfüllmaterial o.ä., nicht aber der gleichwertigen Wiederverwertung, zugeführt werden, soll damit Abhilfe geschaffen werden. Mit der Ersatzbaustoffverordnung soll der Einsatz von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke und somit die Kreislauffähigkeit von Gebäuden insgesamt besser geregelt sein.