Solar- und Photovoltaikanlagen sind technische Anlagen, die sich in vielen Fällen mit den prägenden Merkmalen eines Kulturdenkmals nicht so einfach vereinbaren lassen. Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 12. Januar 2023 zur Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmalen, hat das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) eine praktische Handreichung erarbeitet, die eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglichen und als Leitfaden für die Antragstellung dienen soll.
Schon seit vielen Jahren ist die Anbringung von Solaranlagen (Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung & Solarthermieanlagen zur Warmwasserproduktion) auch für Denkmaleigentümer:innen ein wichtiges und angesichts der Energiewende auch ein immer drängenderes Thema. Die verfügbaren technischen Anlagen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen, kann dabei durchaus eine Herausforderung sein. Gleichwohl schließen sich der Einsatz erneuerbarer Energien an Denkmalen und die Bewahrung der sächsischen Denkmallandschaft nicht grundsätzlich aus.
Um denkmalverträgliche Möglichkeiten des Einsatzes von Solaranlagen aufzuzeigen und einen Überblick über Beurteilungskriterien und Hilfestellung bei der Antragstellung zu geben, hat das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der SAENA (Sächsische Energieagentur GmbH) eine Handreichung für Eigentümer:innen, Bauherren, Planer und Interessierte entwickelt.
Was steht drin?
Anhand von vielfältigen Praxisbeispielen werden denkmalverträgliche Lösungen aufgezeigt, um einerseits Denkmalwerte zu bewahren und andererseits die Erzeugung solarer Energie zu ermöglichen. Die Handreichung gibt unter anderem einen Überblick zu Beurteilungskriterien, Hinweise zum Finden denkmalverträglicher Lösungen, gute Beispiele aus 30 Jahren Genehmigungspraxis in Sachsen, eine Checkliste für den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung und Informationen zu Nutzen und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es sich um einen komplexen Beurteilungsrahmen handelt und die Entscheidungen der Denkmalbehörden stets Einzelfallentscheidungen sind.
Zu den relevanten Beurteilungskriterien zählen
- die mögliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals durch die technische Anlage,
- die Raumwirkung des Denkmals,
- der spezifische Gebäudecharakter bzw. Gebäudetyp (handelt es sich um ein Industriedenkmal, ein technisches Denkmal oder ein Fachwerkhaus),
- der Erhalt und Schutz der originalen Substanz des Denkmals
- sowie Brandrisiko und Statik.
Um denkmalverträgliche Lösungen zu finden, sind Solaranlagen zu integrieren, zu verbergen, unterzuordnen oder zu verlagern (z. B. auf Alternativstandorte wie Nebengebäude oder Garagen in der Nähe). Auch spielt die Gestaltung der Module und deren Verlegung eine wichtige Rolle.
Wo bekomme ich die Handreichung?
Die Broschüre “Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen” des Landesamtes für Denkmalpflege kann kostenfrei in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen bestellt werden oder ist hier als Download verfügbar: Handreichung des LfD Sachsen: Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen. Eine begrenzte Anzahl an Exemplaren liegt auch in der Beratungsstelle des Denkmalnetzes in Leipzig bereit.
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Einen Leitfaden zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohngebäuden in Sachsen, einen Leitfaden für Photovoltaikanlagen sowie weitere Informations- und Beratungsangebote finden Sie auf der Webseite der SAENA (Sächsische Energieagentur GmbH).
Eine Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer:innen, Architekt:innen und Ingenieure bietet auch die Broschüre‚Energetische Sanierung von Baudenkmalen‘des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen von 2011.
Allgemeine Informationen zum Einsatz von Solaranlagen auf Denkmalen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Quellen: Medienservice Sachsen, Denkmalnetz Sachsen/Dorothea Eickemeyer