Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Maßnahmen für den Sektor Gebäude beschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.
11,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir stellen für 2021 nochmal insgesamt 11,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung. Das sind nie da gewesene Rekordsummen und gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Die Gelder kommen an. Häuslebauer nutzen die Förderung. Allein bis Mitte September wurden 10,6 Milliarden Euro Fördergeldern bewilligt. Wir rechnen im Gesamtjahr 2021 mit Bewilligungen von über 15 Milliarden Euro, vielleicht mit bis zu 18 Milliarden Euro. Zusätzlich stellen wir für 2022 eine Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereit. Damit können energetisch hochwertige Sozialwohnungen neu gebaut oder bestehende Sozialwohnungen energetisch saniert werden. Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum dürfen kein Widerspruch sein.“
Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgezogen
Der Beschluss des Kabinetts beinhaltet die Sicherstellung eines Neuzusagevolumens für Förderanträge in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden 5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24.06.2021 bereitgestellt, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Die Förderanträge können im Rahmen der erfolgreichen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Mit der Erhöhung der Fördermittelsumme und der Fortsetzung der Maßnahmen bekräftigt die Bundesregierung noch einmal die Beschlüsse vom Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 und zeigt weitere notwendige Maßnahmen auf, mit denen der Zielpfad in den kommenden Jahren sichergestellt wird. So sind als weitere wichtige Maßnahmen vorgesehen das Vorziehen der Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf das Jahr 2022 sowie die Anhebung der Neubaustandards.
Mit den vorliegenden Maßnahmen für den Gebäudesektor setzt die Bundesregierung den Nachsteuerungsmechanismus des Bundes-Klimaschutzgesetzes um. Der Expertenrat für Klimafragen hatte im April dieses Jahres bestätigt, dass im Sektor Gebäude die im KSG festgelegte Jahresemissionsmenge des Jahres 2020 in Höhe von 118 Mio. Tonnen CO2 um 2 Mio. Tonnen CO2 überschritten wurde. Im kürzlich vorgelegten „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ bewertete der Expertenrat die bisherigen Maßnahmen zudem als nicht ausreichend.
Investitionswelle im Gebäudesektor
Dass die Fördergelder für die Gebäudesanierung ankommen und wirken, zeigen die Abrufzahlen für 2021. Auch diese liegen auf Rekordniveau:
Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wurden die Beschlüsse des Klimaschutzplans 2030 dahingehend umgesetzt, dass die Fördersätze für die von der KfW durchgeführten Programme im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (insbesondere für Wohngebäude) um 10 Prozentpunkte erhöht und auch die Förderung von energieeffizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beim BAFA erweitert wurden. Gleichzeitig wurde die Ölaustauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms integriert. Diese Änderungen haben in 2020 zu einer Investitionswelle im Gebäudesektor geführt und die Inanspruchnahme der Gebäudeförderung stark erhöht. Diese Rekordabrufe halten auch in 2021 an:
- Die Summe der Anträge hat sich bereits 2020 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt – von 326.000 in 2019 auf 600.000, getrieben sowohl durch die Entwicklung im Bereich der Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien als auch bei energieeffizienten Neubauten und energetischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen
- Die im Jahr 2020 zugesagten Fördermittel haben sich gegenüber 2019 nahezu verfünffacht (von 1,82 auf 8,56 Mrd. Euro).
- Die Summe der Anträge auf Förderung von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, die durch die Ölheizungsaustauschprämie besonders angereizt wurde, wie Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen, stieg von 76.000 im Jahr 2019 auf 280.000 im Jahr 2020.
- Dieser Trend hat sich in 2021 fortgesetzt. Hier wurden bis Mitte September in allen Gebäudeförderprogrammen des BMWi bereits Anträge mit einem Fördervolumen von 10,6 Mrd. Euro bewilligt.
Die Förderprogramme haben neben den wichtigen Effekten für den Klimaschutz zugleich einen beachtlichen Konjunkturimpuls in Zeiten der Corona-Pandemie geleistet: Allein durch die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurden 2020 laut KfW-Reporting rund 83 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst und damit 900.000 Arbeitsplätze für ein Jahr gesichert.