Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html )
Zentralverband Deutsches Baugewerbe zum KfW-Förderstopp
„Um eine Vollbremsung beim klimagerechten Wohnungsbau zu verhindern, brauchen Bauwillige und Bauunternehmer sofort Klarheit über die Übergangsregelung der KfW-Förderung für dieses Jahr. Der überstürzte KfW-Förderstopp für die EH 55- und die EH 40-Effizienzhäuser im Januar haben bereits zum Stillstand auf Baustellen geführt. Sicher geplante Bauvorhaben sind von einem Tag auf den anderen komplett weggefallen oder werden aufgeschoben. Personal kann nur noch teilweise beschäftigt werden,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
„Nachdem der Antragsstopp teilweise zurückgenommen wurde gab es zwar ein Aufatmen. Aber das währte nur kurz, denn als Übergangslösung für dieses Jahr wurde eine Fortsetzung der EH40-Förderung in Aussicht gestellt, allerdings gedeckelt und mit entsprechend abgesenkten Fördersummen. Dieser Schwebezustand ist Gift für das klimagerechte Bauen. Es kann nicht sein, dass die Bauunternehmen, die ihr Geschäftsfeld voll auf klimaeffiziente Bauweisen ausgerichtet haben, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen. Eine Entscheidung über die Fortführung der EH40-Förderung muss daher umgehend erfolgen und zwar in ursprünglicher Höhe. Ansonsten werden alle Bemühungen für den klimagerechten Neubau konterkariert – zum Beispiel durch eine Umplanung auf den Mindeststandard (EH 70),“ erklärte Pakleppa weiter.
„Die Bauherren schieben oder stoppen ihre Projekte, auch weil ihnen die Finanzierungsgrundlage nun fehlt. Dabei kommt zum Tragen, dass der eingeplante Zuschuss der KfW häufig als Teil des Eigenkapitals eingeplant war. Banken haben ihre Zusagen in der Regel daher an die KfW-Förderung geknüpft. Es sind vor allen Dingen mittlere und größere Wohnanlagen die jetzt betroffen sind; aber auch Häuslebauer die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollten.“ Pakleppa abschließend.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe ( https://www.zdb.de/meldungen/baugewerbe-mit-auskoemmlicher-uebergangsregelung-kfw-baustopp-verhindern )
Scharfe Kritik vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
„Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigten Maßnahmen zur Förderung für energiesparende Gebäude sind ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Bundesregierung muss endlich Klimaschutz und Wohnen zusammendenken statt komplett losgelöst voneinander. Diese Denke schadet sowohl den sozialen Vermietern der Wohnungswirtschaft als auch ihren Mietern und nicht zuletzt dem Klimaschutz selbst“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Jeder Euro Förderung kommt im vermieteten Wohnungsbestand der sozial orientierten Wohnungsunternehmen eins zu eins den Mietern zu Gute“, so Gedaschko. Nur deshalb liegt bei ihnen die Durchschnittsmiete bundesweit bei günstigen 5,98 Euro pro Quadratmeter. „Wenn nicht sehr schnell mindestens dieselbe Summe wieder eingesetzt wird, die bislang für energieeffizienten Neubau und Sanierung verwendet wurde – also ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag –, dann ist es in Deutschland vorbei mit dem bezahlbaren, klimaschonenden Wohnen.“
Die bislang bekannten Details der neuen Förder-Regelungen sind vollkommen unzureichend, lassen die Unternehmen bis auf weiteres im Regen stehen und verfehlen das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens auf ganzer Spur: Denn bis Ende des Jahres wird für Neubauten nur noch der nicht überall umsetzbare, viel strengere und teurere Effizienzhaus-40-Standard (EH40) gefördert, und das mit einem Deckel von einer Milliarde Euro. „Dieser Betrag reicht vielleicht für eine Fläche von der Größe Luxemburgs, aber mit Sicherheit nicht für Deutschland“, sagt Gedaschko.Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.
Kern des Problems ist, dass sich die ausfallende Förderung unmittelbar und gravierend auf den Mietpreis pro Quadratmeter auswirkt und finanziell schwächere Haushalte komplett überfordert. Dabei ist der Standard EH55 ungefördert keinesfalls gängiger Standard, wie teilweise von der Politik behauptet wird. Die notwendigen höheren Mieten von bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter, wenn im EH55-Standard ohne die komplett gestoppte Förderung gebaut wird, können sich Mieterinnen und Mieter mit mittleren und geringen Einkommen nicht leisten. Denn das bedeutet für eine 75-Quadratmeter-Wohnung Mehrkosten bis zu 1.377 Euro pro Jahr.
Im sozialen Wohnungsbau ist die Lage mindestens ebenso dramatisch, denn durch den Förderstopp wird er so teuer, dass die festgelegten Zielmieten verfehlt werden. Deshalb muss die soziale Wohnraumförderung um exakt denselben Betrag erhöht werden, der infolge der ausbleibenden Förderung entfällt. Bei 26.250 Euro pro Wohneinheit im EH55-Standard und 100.000 notwendigen Wohneinheiten sind das allein 2,6 Mrd. Euro pro Jahr. Passiert das nicht, können genau wie die 400.000 insgesamt pro Jahr geplanten neuen Wohnungen auch die darin enthaltenen 100.000 neuen Sozialwohnungen nicht ansatzweise gebaut werden.
Statt anhaltender Unsicherheit und weiterer Planungsschäden durch angekündigte erneute Anpassungen der Förderprogramme brauchen die Wohnungsunternehmen eine adäquate, langfristige Fördersystematik und eine auskömmliche Förderhöhe. „Die Ankündigungen und beschwichtigenden Fehler-Eingeständnisse helfen nicht und münden in ein weiteres Fiasko mit Ansage“, sagt der GdW-Präsident. „Die Bundesregierung muss sich bewusst machen und in die Realität umsetzen, was Nachhaltigkeit auch beim Wohnungsbau bedeutet: Das Verbinden von Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sozialverträglichkeit. Die bislang bekannten Förderpläne sind aber vor allem zweierlei: unwirtschaftlich und unsozial.“
Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ( https://www.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/schlag-ins-gesicht-der-mieterinnen-und-mieter-angekuendigte-foerderung-fuer-energiesparende-gebaeude-ist-ein-weiteres-fiasko-mit-ansage/ )