Expertenrat für Klimafragen: Sofortprogramm im Gebäudesektor unzureichend

Der Gebäudesektor hat seine Emissionsziele 2020 deutlich überschritten. Foto: Marcin Jozwiak/Unsplash
Der Gebäudesektor hat seine Emissionsziele 2020 deutlich überschritten. Foto: Marcin Jozwiak/Unsplash

Weil der Gebäudesektor als einziger sein Sektorziel der Treibhausgasemissionen für 2020 um 2 Millionen Tonnen CO2 e überschritten hat, mussten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) gemäß Bundesklimaschutzgesetz ein Sofortprogramm vorlegen, um das Defizit zu beheben und die Klimaziele bis 2030 dennoch erreichen zu können. Der nun vorgelegte „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung bewertet die Maßnahmen als nicht ausreichend.

Prüfung des Sofortprogramms 2020

Das zu prüfende Sofortprogramm 2020 sieht eine Sicherstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 5,8 Mrd. Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Jahr 2021 vor. Die Prüfung der Annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen des von den Ministerien beauftragten Gutachters keine methodisch konsistente, isolierte Quantifizierung der Wirkung des von den Ministerien übermittelten Sofortprogramms 2020 erlauben.

Unter den dort angenommenen zukünftig verfügbaren Fördervolumina wird in dem Gutachten eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um 2 Mt CO2 e im Jahr 2025 (und 4 Mt CO2 e im Jahr 2030) ausgewiesen. Diese Werte erscheinen laut den Experten im Ergebnis tendenziell überschätzt. Vor allem kann die ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 zurückgeführt werden, sondern ergibt sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung der Fördervolumina (in Summe 32 Mrd. Euro von 2020 bis einschließlich 2030 unter Einbeziehung der 5,8 Mrd. Euro des Sofortprogramms). Insgesamt wurde kein Nachweis geliefert, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung von § 8 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen.

„Weitere Anstrengungen im Gebäudesektor nötig“

„Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor trägt sicherlich zu einer zusätzlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren bei, insbesondere wenn die Fördervolumina wie in den vorgelegten Unterlagen angenommen noch über das Jahr 2021 hinaus aufgestockt werden“, sagt Professor Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Aus der Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann man aber zugleich den Schluss ziehen, dass für die Erreichung der Sektorziele im Gebäudesektor vermutlich weitere, darüber hinaus gehende Anstrengungen nötig werden.“

Der Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zum Sofortprogramm Gebäude kann unter https://expertenrat-klima.de/ abgerufen werden. Weitere Sofortprogramme liegen im Jahr 2021 nicht an. Der nächste turnusmäßige Bericht des Expertenrats für Klimafragen wird sich im April 2022 mit der im März 2022 vom Umweltbundesamt vorzulegenden Schätzung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 befassen.

Über den Expertenrat für Klimafragen

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 berufen und ist beauftragt durch § 11 und § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben anderen gesetzlichen Aufgaben prüft der Expertenrat für Klimafragen gemäß § 12 Abs. 2 KSG bei der Vorlage von Sofortprogrammen die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen.

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