Mit einer Mehrheit von 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen nahm das Europäische Parlament am gestrigen Dienstag den Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem zielt sie darauf ab, dass erheblich mehr energieineffiziente Gebäude renoviert werden und der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz besser wird.
Emissionsreduktionsziele
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.
Hilfe gegen Energiearmut
Die Mitgliedstaaten legen die Maßnahmen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, in ihren nationalen Renovierungsplänen fest. Diese sollten auch Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Es sollte finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu renovieren, und schutzbedürftige Haushalte sollten gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, Irland), sagte: „Die steigenden Energiepreise haben den Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt. Die Verbesserung der Leistung der Gebäude in Europa wird unsere Rechnungen und unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringern. Wir wollen, dass die Richtlinie die Energiearmut verringert, die Emissionen senkt und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schafft. Dies ist eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird.“
Ausnahmeregelungen
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
Das Parlament will es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Teil der Gebäude anzupassen – je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind. Nach der Positionierung im Europäischen Parlament wird im Sommer im sogenannten Trilog-Verfahren die finale Ausgestaltung der europäischen Richtlinie festgelegt.
Ausgewählte Reaktionen
DUH: “Ein Befreiungsschlag für Klimaschutz und bezahlbares Wohnen”
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte die Bundesregierung bereits im Vorfeld auf, nicht erst auf den Abschluss der europäischen Gesetzgebung zu warten und stattdessen die energetischen Mindestanforderungen noch im laufenden Jahr in deutschem Recht umzusetzen. Herzstück der europäischen Gebäuderichtlinie ist ein Vorschlag zur europaweiten Umsetzung von energetischen Mindestanforderungen für Gebäude. Hinter diesem Instrument verberge sich ein wichtiger Baustein im Kampf gegen fossile Preisspiralen. Auch in Deutschland wäre im letzten Jahr jeder vierte Haushalt von Energiearmut betroffen gewesen – mit der verpflichtenden Einführung von Effizienzstandards plane die Europäische Union einen wichtigen Schritt zum Schutz vor der nächsten Energiekrise. Vor allem Mieterinnen und Mieter in den energetisch schlechtesten Haushalten würden von einem geringeren Energieverbrauch und sinkenden Heizkosten profitieren.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Energiesparende Gebäudestandards sind ein entscheidender Baustein für Klimaschutz und bezahlbares Wohnen in Europa. Die verbindlichen Vorgaben zur Verbesserung der energetisch schlechtesten Gebäude kommen insbesondere den einkommensschwachen Haushalten zugute. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass unsanierte Gebäude für ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu fossilen Kostenfallen werden können. Die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein entscheidender Schritt, um Energiearmut langfristig zu bekämpfen und allen Menschen Zugang zu energieeffizientem Wohnen zu ermöglichen.“
ZIA: Gefahr der Überforderung und ungleiche Behandlung von Gewerbeimmobilien
Der Spitzenverband der Immobilienbranche, ZIA, sieht in der Verabschiedung der Position die Chance, der europäische Klimaneutralität bis 2050 entscheidend näher zu kommen. Der ZIA weist zugleich jedoch auf die Gefahr hin, dass bei der Ausgestaltung der EPBD beim Anforderungsniveau Augenmaß verloren geht.
„Gebäude emittieren etwa 38 Prozent des CO₂ in der EU. Deshalb liegt hier eine zentrale Stellschraube des Green Deals“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die Immobilienwirtschaft unternimmt immense Anstrengungen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden und weitere Fortschritte zu erzielen.“ Zugleich sieht der ZIA aktuell Probleme, wenn die Fristen für die Mindesteffizienzstandards (MEPS) zu schnell kommen und zu ambitioniert sind. „Die EPBD greift mit den Mindesteffizienzstandards umfassend in den Gebäudebestand ein. Das erfordert eine differenzierte und sachgerechte Ausgestaltung – in ökonomischen Krisenzeiten gilt das erst recht“, mahnt Mattner.
Besonders kritisiert der ZIA die ungleiche Behandlung von Gewerbeimmobilien gegenüber den Wohnimmobilien bei den Mindesteffizienzstandards (MEPS). „Es wird suggeriert, dass die Einhaltung der MEPS bei Nichtwohngebäuden einfacher ist als bei Wohngebäuden“, sagt Mattner. „Das ist aber aufgrund der Komplexität und Heterogenität der Nichtwohngebäude nicht der Fall.“ Das müsse „unbedingt geändert werden“.
Von großer Bedeutung sei zudem die Mobilisierung privaten Kapitals für die Renovierungswelle. Daher weist der ZIA darauf hin, dass die Taxonomie stärker mit der EPBD zusammen gedacht werden müsse.
Bauindustrie: Sanierungspflicht braucht Anschub
„Für das Bauen im Bestand bringt die Sanierungspflicht einen großen Schub. Sie hat das Potenzial, die Sanierungsquote von aktuell circa einem Prozent endlich zu erhöhen und den Gebäudebestand effizienter zu machen. Aber: Sanierungen muss man sich leisten können, Hausbesitzer dürfen nicht überfordert werden. Für das Ziel der europäischen Politik, Gebäude auf diese Weise schrittweise in Richtung Klimaneutralität zu bringen, muss sie den politischen Preis zahlen. Das heißt, dass die finanziellen Mittel dafür auch bereitstehen müssen“, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
„Um Planungssicherheit für Unternehmen, Investoren und private Hausbesitzer zu erreichen, sollten die Parameter, welche Gebäude in welchem zeitlichen Rahmen betroffen sein werden, klar gesetzt werden. Staatliche finanzielle Unterstützung muss daraufhin zielgerichtet eingesetzt werden, um die Kostenbelastungen abzufedern. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik technische und administrative Hilfestellungen zur Umsetzung anbieten. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die geplante Sanierungspflicht des Europäischen Parlaments schrittweise gelingen.”
Ein Schlüssel für eine effiziente Steigerung der Sanierungsquote seien vor allem Quartiersansätze, bei denen eine Vielzahl von Gebäuden saniert, an effiziente Heiz- und Kältesysteme und Netze angeschlossen oder Gemeinschaften zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufgebaut werden. In Anbetracht knapper Ressourcen für die flächendeckende Sanierung müsse ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Quartiere gelegt werden, die sich effizient und unter Nutzung von Skaleneffekten im Rahmen von Lösungen des seriellen Sanierens ertüchtigen lassen. Nur mit einer umfassenden und technologieoffenen Strategie für den gesamten Gebäudebestand ließen sich die ambitionierten Klimaziele erreichen.
BFW lehnt ab: “sozial nicht tragfähig und wirtschaftlich nicht darstellbar”
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kommentiert die geplante EU-Gebäuderichtlinie so: „Die Gebäuderichtlinie lehnen wir klipp und klar ab. Hier herrscht absolute Realitätsverweigerung auf Seiten der EU, weil in wenigen Jahren die Hälfte der Gebäude europaweit saniert werden sollen. Sie überfordert Immobilienbesitzer durch die Zwangssanierungen vollkommen. Sie ignoriert auch die aktuelle Lage. Immobilienbesitzern würden Kosten aufgebürdet, die sie allein nicht stemmen können. Es ist zudem völlig illusorisch zu glauben, es wäre personell und finanziell möglich, in dieser kurzen Zeit derart viele Gebäude zu sanieren. Fachpersonal fehlt überall. Die Baukosten sind explodiert. Hohe Inflation und das gestiegene Zinsniveau erschweren die Lage zudem. Wir dürfen nicht vergessen: besonders die oftmals älteren Hauseigentümer bekommen keinen Kredit mehr, um Sanierungen finanzieren zu können.“ erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Was sozial nicht tragfähig und wirtschaftlich nicht darstellbar ist, ist auch nicht nachhaltig – das gilt auch hier. Bundesbauministerin Geywitz hat erkennen lassen, dass sie es genauso sieht. Nicht alles Wünschbare ist machbar, sagt sie und damit hat sie recht. Diese Richtlinie darf sich nicht durchsetzen“, so der BFW-Präsident.
„Am Ende zahlen die Zeche doch Mieter und Hausbesitzer. Die gigantischen entstehenden Kosten durch die Folgen der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und dieser EU-Gebäuderichtlinie sind nicht finanzierbar. Nicht für die Bürgerinnen und Bürger und langfristig auch nicht für die Staatskasse“, sagte Salewski. „Klimaschutz muss mit Augenmaß und Weitblick umgesetzt werden, nicht mit der Brechstange und nicht mit Vorhaben, die zu sozialen Verwerfungen führen“, mahnte Dirk Salewski.
GdW: Zwangssanierungen schaden dem Gemeinschaftsprojekt Klimaschutz
Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW: “Die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. Für die absurd hohen Ziele müssten pro Jahr mindestens 125 Mrd. Euro investiert werden. Das wäre eine Verdreifachung der bisherigen Summe. Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber insbesondere auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen. Vielen Wohnungsunternehmen würde das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite steigen. Zudem ist die Sanierung in diesem Tempo realitätsfern und nicht annähernd zu schaffen, weil es für eine solch rasante Umgestaltung des Wohnungsbestandes an Handwerkskapazitäten fehlt. Der Wettbewerb um Handwerker wird die Preise weiter in die Höhe treiben.
Insbesondere Eigentümer im fortgeschrittenen Lebensalter wären völlig aufgeschmissen. Sie bekommen oft gar keinen Kredit mehr. Dabei summiert sich der Einbau von Wärmepumpe, neuen Heizkörpern, Dämmmaßnahmen und einem Solardach schnell auf 80.000 Euro oder mehr. Gefördert wird der Heizungsaustausch derzeit mit einer Übernahme von 25 Prozent der Kosten im Normalfall bis 35 Prozent bei ineffizienten Heizungen. Beim Einbau besonders umweltfreundlicher Wärmepumpen werden je nach ausgetauschter Heizungsart 30 bis 40 Prozent der Kosten übernommen. Bei förderfähigen Gesamtkosten von 60.000 Euro fallen beim Heizungstausch Beträge in der Größenordnung von rund 36.000 bis 42.000 Euro an, die individuell getragen werden müssen und in der Regel höher ausfallen können. Das kann sich kaum einer leisten.
Die Zwangssanierungen kosten unendlich viel Geld und es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft steht hinter den Klimaschutzzielen und modernisiert ihren Gebäudebestand seit langem Schritt für Schritt, damit mit erneuerbaren Energien geheizt werden kann. Aber bei der Erreichung der Ziele muss eines klar sein: Es geht nicht mit dem Kopf durch die Wand. Werden die Pläne aus Brüssel und Berlin umgesetzt, haben es alle, die wohnen, mit Zwangssanierungen zu tun. Dann erleben viele Menschen Klimaschutz zu Recht als Bedrohung und die Stimmung könnte kippen.
Die Bundesbauministerin hat sich bereits kritisch zu den EU-Sanierungszwängen geäußert und Nachbesserungsbedarf angemeldet. Es gilt, nach den richtigen Worten der Ministerin, immer vom Machbaren und nicht allein vom Wünschbaren auszugehen. Damit liegt es jetzt vor allem an den Mitgliedern des Rates der Europäischen Union und an Minister Habeck, das Ruder noch herumzureißen und für machbaren, finanzierbaren und sozial gerechten Klimaschutz zu sorgen.”
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
IVD: „Europa muss Rücksicht auf Lebensrealität nehmen“
Aus Brüssel drohe vielen Hauseigentümern ein „Kostenhammer“, sollte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Europäischen Gebäuderichtlinie die radikale Position des Europäischen Parlaments durchsetzen, warnt der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer. Demnach drohe ein umfangreicher Sanierungszwang. In Deutschland wären davon überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen – rund 40 Prozent der 16 Mio. Eigenheime sind kaum saniert und befinden sich jetzt noch in den Energieklassen G und H.
Der IVD mahnt nun, mit den Vorschriften der EU-Gebäuderichtlinie Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder kleinerer Mehrfamilienhäuser nicht zu überfordern. „Wir setzen uns für einen emissionsfreien Gebäudebestand ein, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. „Die Politik muss aber bei der Festlegung von Sanierungspflichten ausreichend auf die Realitäten Rücksicht nehmen. Baumaterial und technische Anlagen sind knapp und teuer geworden, Personal nicht immer verfügbar. Nicht nur Geringverdiener, auch die meisten Menschen mit mittleren Einkünften haben nicht genug Erspartes für eine umfassende Sanierung ihres Wohneigentums innerhalb so kurzer Fristen. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ist hinsichtlich Eigenkapital und Bonität anspruchsvoller geworden. Lebensältere können sich eine Finanzierung nicht mehr ohne weiteres leisten oder erhalten erst gar keine Zusage mehr. Es gibt zwar hohe Zuschüsse. So wird seitens des Bundes für eine Luft-Wärmepumpe ein Zuschuss von 25 Prozent der Kosten gewährt. Bei Kosten von 30.000 Euro relativiert sich das aber wieder, zumal erst einmal 100 Prozent vorgestreckt werden müssen.“
Der IVD plädiert dafür, im nun folgenden Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat zum Vorschlag des Europäischen Rates zurückzukehren, wonach eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten erst einsetzt, wenn das Gebäude seinen Eigentümer wechselt. Der neue Eigentümer müsste dann innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf energetisch sanieren. „Ein vernünftiger Lösungsansatz, weil der neue Eigentümer weiß, worauf er sich beim Erwerb der Immobilie einlässt“, sagt Schick.
DENEFF fordert Sanierungsgipfel zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) begrüßt das Votum als eine gute Grundlage, um nun zeitnah in den Trilog der EU-Institutionen zu gehen und die Details der Ausgestaltung zu klären. Das gestrige Votum sei ein wichtiger Zwischenschritt zu deutlich mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten der Bauwirtschaft, der Industrie und des Handwerks. Diese sei essentiell, um ernsthaft mit dem Kapazitätsaufbau beginnen zu können.
Laut Verband gebe die Richtlinie einen wichtigen Impuls für die deutsche Energiepolitik, da klar sei, dass der Verbrauch der Gebäude runter müsse und dies vor allem durch energetische Modernisierung möglich sei. Der alleinige Fokus auf erneuerbare Heiztechnologien reiche nicht aus. “Eine gute Nachricht für Energieverbraucherinnen und -verbraucher. Mit der EU-Richtlinie am Horizont ist es für die Bundesregierung höchste Zeit, ein stimmiges Gesamtkonzept zur Erreichung der Klimaneutralität des Gebäudesektors und bezahlbare Wärme aufzustellen, welches die energetische Sanierung und als notwendiges Komplementär zu erneuerbaren Heiztechnologien berücksichtigt”, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
Die DENEFF fordert daher einen zeitnahen Sanierungsgipfel der Bundesregierung, auf dem die zuständigen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, die Ministerin für Bauen Klara Geywitz und der Finanzminister Christian Lindner einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie festlegen.