Angesichts des wachsenden Bedarfs an Wohnraum in Deutschland setzt Dr. Cedric Vornholt auf die nachhaltige Umgestaltung bestehender Gebäude. Als Rechtsexperte und Berater trägt er dazu bei, Bauprojekte rechtlich zu ermöglichen, die Städte grüner gestalten und sich besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereiten. Im Gespräch mit globalmagazin erläutert er seine Ansätze und Visionen.
Dr. Cedric Vornholt begleitet Vorhabenträger sowie öffentliche Stellen zu öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bei der Umsetzung von Bauprojekten. Als Rechtsanwalt und aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Amtsjurist des Frankfurter Planungsdezernats kennt er die Interessen und Herausforderungen der verschiedenen Beteiligten bei der Schaffung und Durchsetzung von Baurecht bestens. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst zudem die öffentlich-rechtliche Begleitung komplexer Transaktionen. Dr. Vornholt berät zudem umfangreich in umweltrechtlichen Angelegenheiten. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellen dabei die umwelt- und naturschutzrechtlichen Herausforderungen an die Umsetzung von Bauvorhaben sowie die Anpassung von Bauleitplänen an die veränderten umweltpolitischen Rahmenbedingungen dar.
Flächenkonkurrenz zwischen mehr Wohnungsbau (gegen Wohnungsnot) und mehr Freiflächen (für Umwelt- und Klimaschutz): Wie lösen Kommunen den Konflikt am besten?
Dr. Cedric Vornholt: Durch die Nachverdichtung des urbanen Raums u.a. durch Aufstockungen können in Städten in überschaubarer Zeit zahlreiche neue Wohnungen entstehen. Solche Aufstockungen sind aus baurechtlichen Gründen häufig allerdings nicht zulässig und erfordern Ausnahmeentscheidungen. Hier fehlt den Städten oft der Mut, solche Ausnahmen auch zu erteilen. Großes Potential besitzen auch ungenutzte Gewerbeflächen, die sich für Wohnbauzwecke umwandeln lassen. Durch den Umbau von Bestandsgebäuden lässt sich zudem emissionsärmer und klimaverträglicher bauen.
Allerdings sind diese Potentiale endlich und die ambitionierten Wohnbauziele der Politik werden sich nicht ohne die Versiegelung neuer Flächen erreichen lassen. Durch die Begrünung von Dächern und Fassaden können Gebäude aber auch selbst zum Stadtgrün beitragen, ebenso durch eine hochwertige Begrünung der Grundstücksfreiflächen. Städte und Gemeinden sind schließlich gut beraten, frühzeitig die Flächen zu bestimmen, die ökologisch besonders wertvoll sind und unbedingt von Bebauung freizuhalten sind.
Grün in der Stadt hat nachweislich einen positiven gesundheitlichen Einfluss auf die dort lebenden Menschen: Wie ist Stadtgrün am schnellsten und günstigsten realisierbar?
Viele Städte haben große Teile ihrer eigenen Freiflächen, insbesondere in den Innenstädten, versiegelt. Durch die Entsiegelung und Begrünung der stadteigenen Flächen lässt sich das Stadtgrün kurzfristig stärken. Die Städte gehen dadurch auch mit gutem Beispiel voran und werden ihrer Vorbildfunktion gerecht. Bei Neubauten ist darauf zu achten, dass die bereits bestehenden Begrünungspflichten auch eingehalten werden.
Wichtig ist, nicht nur kurzfristig zu schauen, sondern auch stadtplanerische Konzepte für eine mittel- und langfristige Stärkung des Stadtgrüns zu entwickeln. Hieran fehlt es vielerorts noch.
Oft stehen bestehende (veraltete) Bauvorschriften einer nachhaltigeren Stadtplanung entgegen: Wie kann das am besten behoben werden?
Sicherlich wird man nicht umherkommen, alte Bebauungspläne an die heutigen Anforderungen einer nachhaltigen Stadtplanung anzupassen. Diese Anpassungen sind aber auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Kurzfristig können Städte Satzungen über die Begrünung von Grundstücksfreiflächen und Gebäuden erlassen. Ansonsten zeigt sich, dass die Bauvorschriften des Bundes und der Länder sukzessive vor allem auch im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung überarbeitet werden. Es ist also schon einiges in Gang gesetzt worden.
Oft verhindern Eigentumsverhältnisse eine Stadtplanung im Sinne der Allgemeinheit: Sehen sie Möglichkeiten, diesen Konflikt zu entschärfen?
Das Eigentumsrecht gilt nicht absolut und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums lässt es zu, dass Städte auch strenge Vorgaben an die Begrünung von Grundstücken stellen. Die Städte haben also durchaus einen großen Spielraum, auch private Flächen in ihre stadtplanerischen Ziele einzubeziehen. Sinnvoller wird es jedoch sein, Privateigentümer nicht als Gegner einer nachhaltigen Stadtplanung zu sehen, sondern sie einzubeziehen. Die Akzeptanz für solche Ziel ist unter den Eigentümern sehr groß. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass durch eine konstruktive Ansprache und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Städten und Eigentümern eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne aller Einwohner umsetzbar ist.
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