Mit der Begrünungssatzung soll in Dresden für Neubauten eine Verpflichtung zum Pflanzen von Bäumen und Herstellung grüner Fassaden und Dächer eingeführt werden. Wichtige Kernpunkte der Satzung für Neubauten, Teilneubauten und wesentliche Änderungen an Freiflächen sollen die Folgenden sein:
- ein Baum (tiefwurzelnd), Stammumfang mind. 18-20 cm je 100 m² nicht überbauter Grundstücksfläche
- Begrünung aller Dächer mit einer Neigung zwischen 0-20 Grad
- Begrünung von fensterlosen Fassaden und Teilen der Fassade ab 25 m²
- Pflanzungen bis spätestens nach der ersten Pflanzperiode nach Fertigstellung
Ziele der Begrünungssatzung
Die Begrünungssatzung soll zu einem größeren Anteil an begrünter Fläche im Stadtraum führen. Dies ist besonders wichtig für die Schaffung angenehmer mikroklimatischer Bedingungen im Sommer und zum besseren Regenwassermanagement. Laut einer Bürgerumfrage findet dieser Wunsch auch in der Dresdner Bevölkerung breiten Zuspruch. Der derzeit sehr geringe Prozentsatz an Gründächern und der kleine Anteil öffentlicher Gebäude daran soll somit angehoben werden. Die öffentliche Hand will ihren Teil gleichberechtigt beitragen, ist aber auch auf den Privatsektor angewiesen.
Ausnahmen sollen kleine Gebäude schützen
Dabei soll die Satzung vor allem auf größere Dachflächen abzielen und erlaubt eine Reihe von Ausnahmen, um bereits laufende Bauvorhaben oder kleinere Wohnbauten zu entlasten. Bei Nichteinhaltung sollen Strafzahlungen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit fällig werden. Zum Beschluss der neuen Satzung ist die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Dresden erforderlich. Im Zuge der Beschlussfindung sind Diskussionen zu erwarten, die unter Umständen die Thematik der Investorenabwanderung aus Dresden wieder neu entfachen. Diese Debatte wurde bereits im Rahmen des zeitweilig verpflichtenden Sozialwohnungsanteils beim Neubau im Stadtgebiet geführt. Der hohe Anteil der Sozialwohnungen als Gegenleistung für eine Förderung war für einige Investoren Grund, ihren Unmut gegenüber der Stadt zu äußern und die Drohung, den Neubau von Wohnungen in Dresden zu verweigern.