CBAM: Klimazoll für Zement, Stahl und andere Baumaterialien

Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 12. Dezember in Straßburg, Quelle: Europäisches Parlament
Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 12. Dezember in Straßburg, Quelle: Europäisches Parlament

Am Dienstagmorgen einigten sich die Unterhändler der tschechischen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments auf einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). CBAM soll den CO₂-Preis importierter Waren an den Preis für CO₂-Zertifikate angleichen, die europäische Firmen für ihre Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erwerben müssen. Unternehmen, die in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen.

Das Gesetz wird Anreize für Nicht-EU-Länder schaffen, ihre Klimaambitionen zu erhöhen. Nur Länder, die die gleichen Klimaziele wie die EU verfolgen, werden in die EU exportieren können, ohne CBAM-Zertifikate zu kaufen. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Klimaschutz-Bemühungen der EU und der Weltgemeinschaft nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion in EU-Mitgliedstaaten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagert wird.

Das neue Gesetz wird das erste seiner Art sein. Seine Konzeption steht in vollem Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Es wird ab dem 1. Oktober 2023 gültig sein, allerdings mit einer Übergangsfrist, während der sich die Pflichten des Importeurs auf die Berichterstattung beschränken. Der Übergangszeitraum endet, sobald im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems keine kostenlosen CO₂-Zertifikate mehr vergeben werden. Dazu wird diese Woche noch über die Reform des EU-Emissionshandelssystems verhandelt. Die erzielten Ergebnisse werden in die CBAM-Verordnung aufgenommen.

Der Anwendungsbereich von CBAM

CBAM wird, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität angewendet sowie auf Wasserstoff. Unter bestimmten Bedingungen sind auch indirekte Emissionen einbezogen und bestimmte Vorprodukte sowie einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl.

Vor Ablauf des Übergangszeitraums wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich auf andere Güter ausgedehnt werden soll, einschließlich organischer Chemikalien und Polymere. Bis 2030 sollen alle Güter einbezogen werden, die unter den EU-Emissionshandel fallen. Die Kommission wird auch die Methode für das Erheben indirekter Emissionen überprüfen und die Möglichkeit, mehr nachgelagerte Produkte einzubeziehen.

Die Verwaltung des neuen Mechanismus wird stärker zentralisiert. Die Kommission wird für die meisten Aufgaben zuständig sein. Bis Ende 2027 wird die Kommission eine vollständige Überprüfung der CBAM vornehmen. Einbezogen werden sollen dabei auch mögliche Fortschritte bei den internationalen Verhandlungen über den Klimawandel sowie die Auswirkungen auf die Einfuhren aus Entwicklungsländern, insbesondere aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs).

Anreize für die Dekarbonisierung

Nach der Einigung sagte der Berichterstatter Mohammed Chahim (S&D, NL): “CBAM wird eine entscheidende Säule der europäischen Klimapolitik sein. Es ist einer der wenigen Hebel, die wir haben, um unseren Handelspartnern Anreize für die Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie zu geben. Darüber hinaus ist es eine Alternative zu unseren derzeitigen Maßnahmen zur Verlagerung von CO₂-Emissionen. Das ermöglicht es, das Verursacherprinzip auf unsere eigene Industrie anzuwenden. Eine Win-win-Situation”.

Eine Pressekonferenz mit dem Berichterstatter und Pascal Canfin (Renew, FR), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen und Volksgesundheit, fand am Dienstagmorgen in Straßburg statt. Die Aufzeichnung finden Sie hier.

Weitere Schritte

Der erzielte CBAM-Kompromiss hängt von der noch ausstehenden Einigung über die Reform des EU-Emissionshandelssystems ab. Das Parlament und der Rat müssen den Kompromiss noch förmlich annehmen, bevor das neue Gesetz 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten kann.

Hintergrund

CBAM ist Teil des “Fit for 55 in 2030“-Pakets, dem Plan der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.

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