Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: “Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten. Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus. Wichtig ist, dieses Förderprogramm als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investieren wir mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Zielgenau fördern, heute das Morgen mitdenken und Mitnahmeeffekte ausschließen – das ist das Förderprinzip dieser Bundesregierung beim Bauen.”
Zum Programm:
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
- Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
- Das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
- Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
- Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm “Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse” der BEG des BMWK weiterläuft.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind u.a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der “grauen Emissionen”, der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschl. Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie “Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland” entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.
Darüber hinaus trägt das neue Programm dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO₂-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.
Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.
Zur Richtlinie zum Programm “Klimafreundlicher Neubau”
Baugewerbe: “Bittere Enttäuschung”
Zu den verkündeten Rahmenbedingungen zur Neubauförderung erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB:
“Das angekündigte Fördervolumen von 1,1 Milliarden Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnungssuchende, Bauherren und Investoren werden in der derzeitigen extremen Kostenbelastung aus immensen Bauzinsen und hohen Materialpreisen allein gelassen, während die Auftragseingänge im Wohnungsbau immer weniger werden. Auch für Mieterinnen und Mieter ist dies eine sehr schlechte Nachricht, da die Wohnungsmärkte angespannt bleiben werden.
Mit der Bindung der Förderung an den EH40-Standard plus Zertifizierung werden potentielle Bauherren zusätzlich doppelt belastet: zum einen mit den Kosten zur Erreichung des höheren Standards (immerhin auch rund 25.000 Euro bei einem Einfamilienhaus), zum anderen durch die Kosten für die Zertifizierung. Mit dieser Förderpolitik kann keines der Wohnungsbauziele erreicht werden. Digitalisierung und Vorfertigung können zwar die Produktivität, nicht aber die Zahl der Aufträge erhöhen. Der vorhandene Wohnraummangel in deutschen Großstädten wird so größer werden.”
Energieberatendenverband: Timing “höchst praxisfern”, Konditionen unattraktiv
Der Energieberatendenverband GIH teilt zwar den Grundansatz zu mehr Nachhaltigkeit, hält jedoch die Förderkonditionen für wenig attraktiv. Auch die äußerst kurzfristige Veröffentlichung dürfte laut dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig zu Problemen in der Praxis führen.
„Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen?“, fragt Leppig. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“
Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.
Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.
Säge- und Holzindustrie: Planungssicherheit mit Luft nach oben
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt den Schritt als wichtiges Signal für die Planungssicherheit, mahnt jedoch eine Ausweitung des geringen Förderrahmens und die Umsetzbarkeit der angestrebten Nachhaltigkeitszertifizierungen an.
„Vor dem Hintergrund der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist die heutige Bekanntgabe zum Start der Neubauförderung ab März ein wichtiges Signal“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus das angekündigte KfW-Förderprogramm ‚Klimafreundlicher Neubau‘ (KFN). „Angesichts der starken Zinssteigerungen, hoher Inflation und Materialkosten sind verlässliche Rahmenbedingungen dringend notwendig, um die Herausforderungen des wachsenden Wohnraumbedarfs zu meistern. Daher ist jeder Schritt in Richtung Planungssicherheit grundsätzlich zu begrüßen.“
Turbo auf allen Ebenen nötig
„Das Neubauziel der Bundesregierung wurde 2022 deutlich verfehlt. Von den angestrebten 400.000 Wohnungen werden voraussichtlich lediglich 280.000 fertiggestellt. Hier wird deutlich, dass wir einen Turbo auf allen Ebenen brauchen. Die veranschlagten Mittel von insgesamt knapp über einer Milliarde Euro sind daher viel zu gering bemessen“, kritisiert Möbus. Die KFN-Förderung sieht 350 Millionen Euro für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime und 750 Millionen Euro für Wohnungskonzerne, Genossenschaften und alle anderen Antragsteller vor. „Um dem Mangel an Wohnungen wirklich etwas entgegenzusetzen, ist eine umfassende Förderoffensive notwendig, welche die gesamte Baukonjunktur von der Sanierung über Nachverdichtungen und Aufstockungen bis zum Neubau entschieden vorantreibt und durch ausreichende Mittel hinterlegt ist. Die KFN darf damit nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen.“
Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung sichern
„Klar ist, dass sich künftige Förderungen an den Klimazielen orientieren müssen, um die Bauwende in den kommenden Jahren umzusetzen. Wir freuen uns daher, dass nun auch der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen wird, denn Holz kann dabei seine großen Stärken ausspielen: Der heimische und nachwachsende Rohstoff steht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, bindet CO2 über seine gesamte Lebensdauer und kann dank seiner Anwendungsbreite maßgeblich zu einer effizienten und klimafreundlichen Bauwirtschaft beitragen“, so Möbus. „Jedoch gilt es auch hier sicherzustellen, dass die Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards nicht zur Bremse für den Wohnungsbau wird. Der Mangel von Auditoren für die QNG-Zertifizierung, der im letzten Jahr viele Bauvorhaben ausgebremst hat, muss schnellstmöglich behoben werden, um mehr klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen.“
Wohnungsunternehmen: Viele Fragen offen, Wohnbauziel unerreichbar
Auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen blickt enttäuscht auf das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“: „Durch dieses Programm werden leider nicht die dringend benötigten Impulse für den Wohnungsneubau gesetzt. Die Anforderungen sind zu hoch, die Anreize viel zu niedrig. Klimagerechtes Bauen sei keine „Kann-Entscheidung“, sondern eine „Muss-Entscheidung“, sagt die Bundesbauministerin. Mit diesen hohen Anforderungen bleibt es eine „Geht-nicht-weil-zu-teuer“-Entscheidung“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Bauen bleibt daher unrealistisch. In der Bezahlbarkeit des Wohnraums liegt der Schlüssel zur Schaffung von mehr Angebot, um den enormen Bedarf annähernd zu decken“, so der BFW-Präsident. „Die ordnungspolitischen Anforderung an das Bauen werden immer weiter erhöht und gleichzeitig gerät die Bezahlbarkeit immer weiter aus dem Blick. Warum das in dieser angespannten Lage nicht erkannt wird, ist schlicht nicht nachzuvollziehen. Das Wohnungsbauziel von 400.000 neuen Wohnungen rückt in unerreichbare Ferne. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird sich so nur weiter zuspitzen“, sagte Salewski.
„Viele der Details sind noch nicht bekannt. Die Höhe des angekündigten Zinssatzes der Kredite ist noch unklar. Nur mit klaren Rahmenbedingungen lassen sich Planungen und Berechnungen anstellen“, betonte der BFW-Präsident. „Wir brauchen jetzt Sofortmaßnahmen, die Bauen radikal vereinfachen und trotzdem dem Klimaschutz gerecht werden. Und wir brauchen realistische Maßnahmen, die mittel- bis langfristig ihre Wirkung entfalten“, mahnte Dirk Salewski.
Immobilienverband: Neubauförderung verschärft den Wohnungsmangel
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, erklärt zur angekündigten Neubauförderung:
“Dieses Förderprogramm kurbelt den Neubau nicht an, sondern bremst ihn weiter aus. Dem tatsächlichen Bedarf von Bauherren und Investoren wird die Bundesregierung damit nicht gerecht. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke beim Neubau, die durch steigende Zinsen und Herstellungskosten immer größer wird, kann mit dieser Förderung nicht annähernd geschlossen werden.
Vielmehr verschärft die Bundesregierung die Situation von Bauherren und Investoren, wenn sie ihre Fördermittel an hohe Bedingungen wie den Effizienzhaus-Standard 40 und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS knüpft. Nicht nur Geringverdiener, sondern auch Familien mit mittlerem Einkommen können sich unter diesen Umständen den Erwerb von Wohneigentum kaum noch leisten. Man kann fast den Eindruck gewinnen, es sei gar nicht gewollt, dass diese Neubauförderung abgerufen wird.
Enttäuscht sind wir auch davon, dass es keine Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gibt. Dies ist nicht nur realitätsfern und widerspricht vielen politischen Appellen, sondern schadet auch den Klimaschutz-Bestrebungen. Anstatt dem Wohnungsbau den dringend notwendigen Impuls zu geben, ist die Bundesregierung jetzt dafür verantwortlich, dass die Talfahrt bei den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter geht.”
Bauindustrie: Neubauförderung “zementiert Talfahrt am Wohnungsmarkt”
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:
“Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat jegliche Hoffnung auf eine Trendwende platzen lassen und somit die Talfahrt am Wohnungsmarkt weiter zementiert. Natürlich stehen wir hinter den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, ich mache mir aber ernsthafte und große Sorgen, dass das Wohnen in Deutschland zu einer Armutsfalle wird. Denn es fehlen schlicht und ergreifend ausreichend Bauaufträge, um bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft, für dringend benötigte Fachkräfte und Flüchtlinge, die bei uns Schutz vor dem Krieg suchen, zu schaffen. Mangelnde Aufträge machen dabei auch unseren Betrieben immer mehr zu schaffen, ein Auftragseinbruch von 30 Prozent geht nicht spurlos am Bau vorbei. Eine ausreichende und verlässliche Förderkulisse wäre deshalb in erster Linie notwendig, um den Spalt zwischen Mieten, die aufgrund aktueller Bau- und Materialkosten gezahlt werden müssten und Mieten, die politisch und sozial erwünscht sind, zu schließen. Sie wäre aber auch eine wirtschaftspolitische Maßnahme, um den meist mittelständischen Bauunternehmen nicht die Luft zum Atmen zu nehmen.”
Wohnungswirtschaft: “Wohnungsbauziele in den Sand gesetzt”
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: “Mit dieser Förderung werden wir es auch 2024 nicht schaffen, 400.000 Wohnungen zu bauen. Das Volumen der vorgesehenen Förderung und die ausschließliche Ausrichtung auf den EH-40-Standard sind nicht geeignet, um angesichts explodierender Preise beim bezahlbaren Wohnungsbau etwas zu bewirken. Die Bundesregierung muss endlich mehr Mittel für den sozialen Neubau zur Verfügung stellen. So werden die Wohnungsbauziele der Regierung endgültig in den Sand gesetzt. Die Leidtragenden sind die Mieterinnen und Mieter sowie die vielen Wohnungssuchenden in Deutschland.
Ein kleiner positiver Aspekt ist, dass künftig auch Wohngebäude ohne das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard) mit einem Zuschuss von 5 Prozent gefördert werden können, sofern sie andere Bedingungen erfüllen. Das begrüßen wir. Darüber hinaus wurden auch die Förderbedingungen für den QNG-Standard verbessert, der allerdings völlig unbemerkt und unkommentiert seit 1. Januar 2023 noch höhere Anforderungen hat. Der Tilgungszuschuss wurde hier von 5 auf 12,5 Prozent erhöht und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 120.000 auf 150.000 Euro angehoben.
Allerdings handelt es sich noch immer um eine reine Effizienzförderung. Soziale Aspekte werden leider auch in der neuen Förderung nicht berücksichtigt, obwohl diese nun im Bundesbauministerium angesiedelt ist. Der geforderte EH-40-Standard schraubt die Anforderungen sehr weit nach oben, verkompliziert die Planungen und macht den Wohnungsbau deutlich teurer. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen wird in den kommenden Jahren noch weiter wachsen. Denn nur durch eine verstärkte Zuwanderung auch von Fachkräften werden wir ein zukunfts- und wettbewerbsfähiges Land bleiben können. All das setzt die Bundesregierung mit der im Prinzip nicht vorhandenen Neubauförderung aufs Spiel.”