Das Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes ist für den Herbst vorgesehen und soll nach Vorstellung der Grünen den Anschluss- und Benutzungszwang für erneuerbare Wärmeversorgung oder ein Wärmenetz auf den Bestand Baden-Württembergs ausweiten. Bisher galt diese Bestimmung des Gesetzes nur für den Neubau. Die Ausweitung auf den Bestand soll dazu führen, dass zentrale regenerative Versorgungsanlagen realisiert werden können, welche eine zahlreiche Partizipation der Verbraucher voraussetzt.
Der Entwurf löst bereits Debatten in der Koalition der Landesregierung aus. Ziel des Entwurfes soll es sein, Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen.
- 19. September 2022
“Anschlusszwang” an Wärmenetz für ältere Gebäude
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