ESG Coffee TALK: „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) seit 1. Januar 2023 in Kraft – (wie) funktioniert’s denn?“

Quelle: Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V.
Quelle: Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V.

Für den 20. Januar 2023, 10-11 Uhr laden die ESG Fachgruppe in Kooperation mit der Regionalgruppe Rhein-Main zum ESG Coffee Talk ein.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schreibt:

“Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. […] Um das zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt. […] Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.” 

Quelle: Lieferkettengesetz | BMZ

Ist das Gesetz so klar? (Wie) ist es umzusetzen? 

Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.  

Könnte das für Unternehmen auch jetzt schon relevant werden / sein, die nicht die Mindestarbeitnehmerzahl überschreiten?

Was bedeutet das nun für die Wirtschaft, v.a. die Immobilienwirtschaft? 

Geplanter Ablauf

1. Begrüßung, Vorstellung
Sabine Wieduwilt, Rechtsanwältin, Partner Dentons Frankfurt und
Sarah Kocabiyik, UNDKRAUSS

2. Vortrag: „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) seit 1. Januar 2023 in Kraft – (wie) funktioniert’s denn?
Vortragende: Dr. Gabriele Haas, Partnerin Dentons Frankfurt, Expertin für Energierecht und Compliance

3. Diskussion: Gibt es erste Erfahrungsberichte der Teilnehmer? Wo haben Sie Berührungspunkte mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Datum

20 Jan 2023
Abgelaufen!

Uhrzeit

10:00 - 11:00

Standort

online