Ab dem 01. März 2023 sollen nun auch für den Neubau aktualisierte Förderbedingungen gelten. Die neue Förderrichtlinie löst damit die bisher gültigen Förderbedingungen im Neubau ab. Die Richtlinien unter dem Namen “Klimafreundlicher Neubau” zielen dabei auf drei wesentliche Punkte ab. Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus und der Primärenergiebedarf in der Nutzungsphase sollen drastisch reduziert werden und der Einsatz erneuerbarer Energien soll weiter gesteigert werden.
Mit den gestiegenen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Jahresprimärenergiebedarf dürfen Neubauten ohnehin nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes emittieren. Eine Förderung erfordert darüber hinaus mindestens die Einhaltung des EE-40 Standards und damit eine Begrenzung auf maximal 40 % des Jahresprimärenergiebedarfs im Vergleich zum Referenzgebäude. Die Förderung wird für den Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden gewährt und ist in zwei Förderstufen abrufbar, welche unterschiedliche Anforderungen stellen.
Zweistufiges Fördersystem
Stufe 1 – Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude
- EE-40 mit maximal 40 % Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude
- Lebenszyklusanalyse erfüllt Grenzwerte an das Treibhausgaspotential nach QNG-PLUS
- Kein Wärmeerzeuger auf Basis von fossilen Energieträgern oder Biomasse
Stufe 2 – Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG
- Alle Anforderungen der ersten Stufe werden erfüllt.
- Zusätzlich werden die Anforderungen des QNG-Siegels PLUS oder PREMIUM erfüllt, welche bisher die Zertifizierung mit einem für die Siegelvariante akkreditierten Bewertungssystem und die Einhaltung der vier besonderen Anforderungen voraussetzen.
Förderkonditionen
Für kommunale Gebietskörperschaften werden 100 % der förderfähigen Kosten eines Vorhabens als Tilgungszuschuss bezuschusst, maximal jedoch:
Klimafreundliches Wohngebäude | – | 5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit |
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | – | 12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit |
Klimafreundliches Nichtwohngebäude | – | 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben |
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG | – | 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben |
Sonstige Förderberechtigte erhalten ab dem 01. März 2023 keinen Tilgungszuschuss mehr. Es werden allein zinsverbilligte Kredite bis zu den folgend aufgeführten Kredithöchstbeträgen gewährt. Dabei werden 100 % der förderfähigen Kosten gefördert. Die exakten Zinssätze wurden dafür noch nicht bekannt gegeben. Es soll eine Zinsverbilligung von bis zu 4 % p.a. bei einer 35-jährigen Kreditlaufzeit für 10 Jahre möglich sein.
Klimafreundliches Wohngebäude | – | bis zu 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit |
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | – | bis zu 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit |
Klimafreundliches Nichtwohngebäude | – | bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben |
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG | – | bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben |
Energieeffizienzexperten
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens. Für die zweite Förderstufe ist resultierend aus den Anforderungen der Zertifizierung die entsprechende Zertifizierungsstelle und ein Nachhaltigkeitskoordinator einzubinden, um die Nachweisführung während der Planungs- und Bauphase entsprechend der gestellten Anforderungen zu lenken und die Einreichung der Zertifizierungsunterlagen zu ermöglichen. Die Einbindung der Fachplanung, Nachhaltigkeitsberatung bzw. -koordination und Baubegleitung können gemeinsam mit den Investitionskosten gefördert werden. Eine zusätzliche Darlehenssumme ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Ausrichtung der BEG-Förderung auf Sanierungsmaßnahmen insgesamt ist somit klar erkennbar. Die Konditionen der Förderungen für den Neubau verschlechtern sich merklich, verglichen mit den bisher geltenden Förderkonditionen. Zudem werden erhöhte energetische Anforderungen gestellt, welche sich jedoch bereits im Verlauf des letzten Jahres schrittweise angekündigt haben.