Die Biodiversität von Pflanzen und Tieren erhalten und ein angenehmes Stadtklima zu schaffen sind Grundanliegen der Stadtplanung und Freiflächengestaltung. Bei der Umwandlung einer Freifläche in einen Steingarten werden genau diese beiden Ziele nicht verfolgt. Das Umwelt- und Gartenamt legte dazu einen Entwurf der Grünsatzung vor um die Neuerrichtung von Schottergärten zu begrenzen. Anders als die Versiegelung von Grundstücken ist das Anlegen von Schotter- und Steingärten bisher keiner rechtlichen Begrenzung unterworfen. Die Zustimmung zum Entwurf bleibt bisher offen.