Verschärfte Anforderungen für BEG-Förderung seit dem 01.01.2023 in Kraft

Ergänzte QNG-Anforderungen seit dem 01.01.2023, Foto: Klimaforum Bau
Ergänzte QNG-Anforderungen seit dem 01.01.2023, Foto: Klimaforum Bau

Update am 17. Januar 2023

Nach Kritik an der kurzfristigen Bekanntmachung wurden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen ergänzende Hinweise zu den Neuregelungen und der Übergangsregelung des QNG-Update 2023 veröffentlicht. Demnach gelten nachfolgende Überleitungs- und Übergangsregelungen für das QNG-Update bis zum 31.12.2023:

1. Überleitung der registrieren Bewertungssysteme und Zertifizierungsstellen

Die im Rahmen der Einführungsphase registrieren Bewertungssysteme des Nachhaltigen Bauens und Zertifizierungsstellen für

  • die QNG-Siegelvarianten KN21 und WN21 wurden übergeleitet in die neue QNG-Siegelvariante Wohngebäude 2023 (WG23)
  • die QNG-Siegelvarianten BN22, BK22, UN22 und UK22 wurden übergeleitet in die neue QNG-Siegelvariante Nichtwohngebäude 2023 (NW23).

2. Übergangsregelung

Das QNG sieht unter 8.3.2 des QNG-Handbuchs eine Ausnahmeregelung für Projekte mit bereits beauftragter bzw. beantragter QNG-Zertifizierung vor. Bei allen Neubaumaßnahmen von Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden, die vor dem 01.01.2023 eine QNG-Zertifizierung bei einer akkreditierten QNG-Zertifizierungsstelle beauftragt bzw. beantragt hatten, dürfen die Zertifizierungsstellen weiterhin die Siegelvarianten KN21, WN21, BN22, BK22, UN22 und UK22 anwenden.

Im Rahmen einer Übergangsregelung kann i.d.S. regelmäßig von einer Beantragung ausgegangen werden, wenn

  • sich Projektbeteiligte vor dem 01.01.2023 in einem nachweisbaren Austausch mit einer akkreditieren Zertifizierungsstelle zu Fragen der Zertifizierung des jeweiligen Projekts nach QNG befanden oder
  • vor dem 01.01.2023 eine „Bestätigung zum Antrag” (BzA) oder „gewerbliche Bestätigung zum Antrag” (gBzA) auf Förderung in den Stufen Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit oder Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeit der Programme 261, 263, 264, 461, 463 oder 464 der KfW ausgestellt wurde.

Originalmeldung

Am vergangenen Freitag, den 30. Dezember des vergangenen Jahres, wurden die „ergänzten QNG-Anforderungen“ auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des BMWSB veröffentlicht, welche innerhalb von nur zwei Tagen am 01.01.2023 in Kraft getreten sind. Darin enthalten sind einige relevante Änderungen im Vergleich mit den vorher geltenden Anforderungen.

CO₂-Emissionen und Recyclingmaterialien

Für den Wohnungsbau wurde beispielsweise der Maximalwert für die CO₂-Emissionen im Lebenszyklus für die Erreichung der Stufe „PLUS“ von 28 kg CO2eq / m²a auf 24 kg CO2eq / m²a gesenkt. Der Maximalwert für die Erreichung der Stufe „PREMIUM“ bleibt unverändert. Für Nichtwohngebäude entfällt in Bezug auf die nachhaltige Materialgewinnung der Abzug von Betonbauteilen aus der Massenbilanz. Der Anteil von 30 % Recyclingmaterialien muss demnach über die Gesamtmassen erreicht werden.

In einzelnen Punkten wurden ergänzende Hinweise zu Einschränkungen vorgenommen, so zum Beispiel bei der Kompensation fehlender Gründachflächen im Nichtwohnungsbau: Die Kompensation durch die Substrathöhen oder die Begrünung anderer Gebäude ist nicht [JH1] zulässig. Darunter fallen auch Garagen und Müllplätze.

Sonderberechnungsvorschriften für F-Gase

Für die Schadstoffvermeidung wurde ein zusätzliches Dokument zu Sonderberechnungsvorschriften für F-Gase (nicht-natürliche Kältemittel) bei der Ökobilanzierung veröffentlicht. Diese soll die Verleihung eines QNG-Siegels an Gebäude erleichtern, welche die QNG-Kältemittelanforderungen nicht erfüllen, indem das Modul B1 (Nutzungsphase) für Leckageverluste und Verluste bei der Entnahme (Entsorgung) in der Ökobilanz berücksichtigt wird. Detaillierte Informationen dazu sind im Anhangdokument 3.3 zu finden.

Ggf. Optimierungsmaßnahmen in der Planung notwendig

Somit verschärfen sich insgesamt die Bedingungen für den Erhalt der BEG-Förderung quasi über Nacht. Das QNG-Siegel ist verpflichtend für den Erhalt der BEG-Förderung und wird auf Antrag in Verbindung mit einem akkreditierten Zertifizierungssystem verliehen.

Für Projekte, welche kurz vor der Antragstellung stehen, kann dies bedeuten, dass Optimierungsmaßnahmen in der Planung notwendig werden. Sollte das Optimierungspotenzial bereits ausgeschöpft sein, kann dies dazu führen, dass die QNG-Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllt werden können.

Die aktualisierten Dokumente finden Sie auf der Seite https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/ des BMWSB.

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